Flughafen BBI und das Umweltbundesamt

Das Umweltbundesamt (UBA) meldet sich knapp 5 Monate vor Eröffnung des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg (BER) zu Wort. In der Einführung steht: „Zentrale Determinante für die Lärmauswirkungen des Flughafens ist die Standortentscheidung. Durch ein Feilen an der Flugroutenplanung lässt sich in der dichtbesiedelten Umgebung des gewählten Standortes die Betroffenenzahl nicht wesentlich verringern.“ Wie wahr, lässt sich dazu nur sagen, aber warum wird dies jetzt ausgesprochen und nicht im Rahmen der Standortsuche?

Wenn ein Siedlungsstreifen etwas entlastet wird, zahlt dafür der benachbarte Streifen. Der ganze Berliner Norden inklusive der Randgebiete wird massiv entlastet. Aber auch dort gibt es nicht nur glückliche Gesichter. Wer häufig fliegt, hat nach Schönefeld einen erheblich weiteren Anfahrweg und dass die Wege dahin vor der Eröffnung des neuen Großflughafens im Juni optimiert sind, kann wirklich nicht behauptet werden. Eine schnelle Regionalbahnverbindung von Neuruppin, Hennigsdorf, Oranienburg, Eberswalde, Bernau und Gesundbrunnen wird es auf lange Zeit noch nicht geben. Der dazu notwendige Wiederaufbau der „Dresdener Bahn“ wird noch auf Jahre hinausgezögert. Nicht mal das Ende des  Planfeststellungsverfahrens ist bekannt. Das Land Berlin mit Bürgermeister Wowereit  als großer Verhinderer durch utopische Forderungen an den Bund in der Sache stört das offenbar wenig.

Berlin wird abgesehen von ein paar routennahen südlichen Wohngebieten absolut entlastet. Berlinnahe brandenburgische Siedlungen wie Eichwalde, Blankenfelde, Ludwigsfelde und Teltow bekommen es dafür umso dicker ab. Das war mit der Festlegung auf den Standort Schönefeld von vorn herein klar. Gespieltes Erschrecken in Potsdam und Anmahnungen an die Deutsche Flugsicherung (DFS), doch noch ein bisschen an den Flugrouten zu drehen, sind nur schlechtes Schauspiel. Das angerichtete Malheur lässt sich in Richtung Lärmminderung und damit leichte Schonung der Betroffenen nur durch Minderung der Verkehrsentwicklung und durch ein absolutes Nachtflugverbot und Reduzierung der An- und Abflüge im Früh- und Spätverkehr erreichen. Das bedeutet: Begrenzung der Nutzung einer sehr teuren Investition. Senat und Brandenburgische Landesregierung sind dies dennoch den Betroffenen schuldig.