Vorerst trügerische Ruhe im Oberen Rhinluch

Und das nicht nur wegen des gegenwärtigen strengen Winters! Beim Rhinluch handelt es sich um eine ausgedehnte Niederungslandschaft im nördlichen Havelland, die im Gefolge der letzten Eiszeit durch abfließendes Schmelzwasser entstanden ist. In diesem Artikel geht es um das sogenannte Obere Rhinluch, ein Gebiet zwischen Kremmen und Ferbellin. Hierbei handelt es sich um eine ursprüngliche Moorlandschaft, die erst mit dem Bau des Ruppiner Kanals 1786 bis 1788 überhaupt zugänglich und somit nutzbar gemacht wurde. Eine frühzeitige Nutzung war bereits die Torfgräberei, um die entstehenden Städte über den Wasserweg mit Brennstoff zu versorgen.

Einhergehend damit entwickelte sich die landwirtschaftliche Nutzung. Hier ging es aber immer um die Graslandnutzung für Weide- und Heuzwecke. Aufgrund der teilweise schlechten Zugänglichkeit und Abgeschiedenheit dieses Gebietes entwickelte sich hier aber auch eine Artenvielfalt an Tieren und Pflanzen, wie sie einmalig im europäischen Raum ist. Das veranlasste auch schon 1925 erste Unterschutzstellungen einiger Gebiete in diesem Bereich, die dann sukzessive erweitert worden sind. Das alles behinderte jedoch die Landwirtschaft bis zur Wende kaum. Dann wurde aber nach mehreren Jahren Beratungen von der EU die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie) im Jahre 1992 verabschiedet. Sie dient dem Schutz und der Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen und ist für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich, was prinzipiell begrüßenswert ist. Deutschland mußte nun aufgeschlüsselt nach Landesanteilen und Flächen Gebiete benennen, die zukünftig der FFH-Richtlinie mit allen Ihren Einschränkungen und Bedingungen unterliegen sollen. Zu den genannten Gebieten gehört u.a. auch das Obere Rhinluch.

Das würde eine Reihe von Nutzungseinschränkungen, wie z.B. kein Umpflügen, keine künstliche oder Gülledüngung und kein Abschleppen der Flächen mit sich bringen, auch sollte immer eine jahreszeitliche natürliche Vernässung der Flächen und somit Nichtbenutzbarkeit stattfinden. Dies hätte erhebliche Einschränkungen, wenn nicht gar das Aus für viele in der betroffenen Region ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe gebracht. Daher regte sich bei den Betroffenen auch in den letzten Jahren erheblicher Protest. Dieser konnte bei der vorletzten rot-schwarzen Landesregierung noch an einer Adresse vorgebracht werden, da ja seinerzeit Umweltschutz und Landwirtschaft in einem Ministerium untergebracht waren. Mit der gegenwärtigen rot-roten Landesregierung ist die Situation jetzt problematischer. Aufgrund des Versorgungszwanges einiger Spitzenpolitiker ist nun die Landwirtschaft unter dem SPD-Minister Vogelsänger und der Umweltschutz unter der Linken-Ministerin Tack angesiedelt, was naturgemäß zu Problemen führen muß. Es liegt in der Natur der Sache, das sich jedes Ministerium zu profilieren versucht. Gegenwärtig hat sich zwar Minister Vogelsänger gegenüber seiner Amtskollegin weitestgehend durchgesetzt, aber das ist sicher der finanziellen Gesamtsituation geschuldet. Denn im Artikel 6 der FFH-Richtlinie haben sich die Unterzeichnerstaaten verpflichtet, die erforderlichen finanziellen Mittel für die Umsetzung der FFH-Maßnahmen bereitzustellen. Dies würde hier konkret bedeuten, dass die Landwirte im Rahmen einer abzuschließenden Vereinbarung über die Duldung des sogenannten Vertragsnaturschutzes eine finanzielle Entschädigung wegen der auftretenden Nutzungseinschränkungen und somit wirtschaftlichen Einbußen erhalten würden.

Der nun gefundene Kompromiß, 2764 ha unter Naturschutz zu stellen, wobei jedoch die bereits erläuterten Nutzungseinschränkungen weitestgehend auf den Großteil der Fläche nicht zutreffen sollen, ist unseres Erachtens ein fauler Kompromiß. Denn man kann nicht gesetzliche Forderungen, die sich aus dem Naturschutzstatus ergeben, quasi per Handschlag außer Kraft setzen. Das dient nur zur Beruhigung der Betroffenen und ist eine Verschleppungstaktik. Dies ist sicher durch Verwaltungsgerichte anfechtbar und auch die EU wird über die korrekte Umsetzung der FFH-Forderungen wachen. Darüber hinaus regt sich auch schon erster Protest von Umweltschützern gegen den vereinbarten Kompromiß, was sicher nicht ungehört bleiben wird.

Ein dauerhafter Nutzungsentzug der in Rede stehenden Flächen würde den Landwirten erheblich schaden und könnte für sie existenzbedrohend sein, was dann wieder mit einem Arbeitsplatzabbau in der Region verbunden wäre. Das kann nicht im Interesse einer stabilen ländlichen Entwicklung sein.

Wir als Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler fordern die Landesregierung auf, sich hier konsequent für die Anliegen der Landwirte im Interesse der stabilen ländlichen Entwicklung einzusetzen. Wir unterstützen die betroffenen Landwirte in Ihrer Forderung, die betroffenen Flächen weitestgehend ohne Einschränkungen bewirtschaften zu können und für ihre Betriebe eine gesicherte Perspektive zu haben.