BVB fordert doppischen Landeshaushalt
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- Veröffentlicht am Samstag, 29. Januar 2011 01:00
- Geschrieben von Matthias Güttler
Mit dem Jahr 2011 sind erstmals doppische Haushalte in sämtlichen Brandenburger Gemeinden, Städten und Landkreisen verbindlich vom Landesgesetzgeber vorgegeben. Für die ehrenamtlich tätigen Gemeindevertreter, Stadtverordneten und Mitglieder der Kreistage ist die Abkehr von der gewohnten kameralen Haushaltsführung eine große Kraftanstrengung. Genauso verursachte der Systemwechsel eine erhebliche Belastung der Kommunalverwaltungen.
All dies geschah vor dem Hintergrund einer Entscheidung des Brandenburger Landtages, der mit der Doppik eine stärkere Offenlegung von zukünftigen Belastungen und Erträgen erreichen möchte. Während die rein kamerale Betrachtung nur kurzfristig orientiert ist und lediglich Ein- sowie Auszahlungen beinhaltet, verfolgt die Doppik einen zeitumfänglichen Ansatz, der ebenfalls für Unternehmensbilanzierungen gilt. Somit stehen nunmehr Erträge und Aufwendungen im Fokus. Somit wird erstmals die nicht zahlungswirksame Abschreibung von Anlagegütern genau so wie die Zuführung zu Pensionsrückstellungen transparent gemacht. Daher soll die Doppik zu einer nachhaltigeren und effizienteren Haushaltsführung beitragen
Was jedoch verwunderlich ist und vielen Kommunalpolitikern unverständlich erscheint, ist die Tatsache, dass sich der Landtag diese Haushaltsstruktur nicht selbst verordnet hat. Während den Kommunen die Doppik aus den genannten Gründen aufgezwungen wurde, lehnt der Landesgesetzgeber bis heute die Doppik für den Landeshaushalt ab. Dabei wäre gerade hierbei die Transparenz und Offenheit notwendig, um den Menschen endlich Klarheit über die zukünftige Finanzverfassung unseres Bundeslandes zu geben.
Dabei geht das Land Hessen bei seinem Haushalt mit mutigen Schritten voran. Als erstes Flächenland schenkt es den Bürgern reinen Wein über die zukünftige Finanzlage ein, indem ein doppischer Haushalt präsentiert wird. So schmerzhaft der Schritt sein mag und die desaströse Hauhaltssituation bei einem Fehlbetrag von 6,99 Mrd. EUR im Jahr 2009 schockiert: es zeichnet ein realistischeres Bild und ebnet notwendigen Strukturreformen den Weg. Gerade von Volltagspolitikern ist es zudem zu erwarten, dass sie sich in die schwierige Materie der doppischen Haushaltsführung einarbeiten können. Die Argumente der Mehrbelastung laufen ins Leere und sind vor allem vor dem Hintergrund der bereits erfolgten Einführung auf Kommunalebene nicht haltbar.
Brandenburg sollte dem guten Beispiel von Hessen folgen und ebenfalls den Haushalt in doppischer Form erstellen. Die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen fordern den Landtag sowie die Landesregierung daher auf, entsprechende Gesetzesvorschläge einzubringen. Das, was für die Kommunen gilt, sollte auch für das Land gelten. Herr Platzeck, geben Sie den Menschen eine ehrliche und transparente Bestandsaufnahme über die finanzielle Situation des Landes Brandenburg!
Weitere Informationen sind unter www.bvb-brandenburg.de abrufbar.
Matthias Güttler
Landespolitischer Sprecher für Haushalt und Finanzen der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen



