Kommunaler Zuschlag zur Einkommensteuer ist richtig
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- Veröffentlicht am Freitag, 31. Dezember 2010 01:00
- Geschrieben von Matthias Güttler
Die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen sprechen sich für die Möglichkeit kommunaler Zuschläge zur Einkommensteuer aus und fordern im Gegenzug eine Abschaffung der Gewerbesteuer und eine Beteiligung der Kommunen an den Körperschaftsteuereinnahmen.
Die Gewerbesteuer ist eine im internationalen Vergleich unübliche Steuer auf die Ertragskraft eines Gewerbebetriebes. Sie ist für viele Kommunen momentan die wichtigste Steuerquelle. Jedoch schwankt die Bedeutung zwischen den Kommunen stark. Auch im Zeitablauf sind die Gewerbesteuererträge großen Änderungen unterworfen, da die Gewerbeerträge vor allem von konjunkturellen Entwicklungen abhängen. Somit ist die Gewerbesteuer für die Gemeinden schwer zu prognostizieren und macht die Finanzlage der Kommunen im starken Maße von konjunkturellen Entwicklungen abhängig. Zudem ist die Höhe der Gewerbesteuer, die über die Hebesätze von den Gemeinden selbst festgelegt wird, ein nicht unbedeutender Risikofaktor für Unternehmen, da diese für die Zukunft nur schwer kalkuliert und die Hebesätze innerhalb einer großen Bandbreite angepasst werden können. Insbesondere bei Kapitalgesellschaften führt die zusätzliche Belastung der Körperschaftsteuer durch die Gewerbesteuer zu einer hohen Grenzbelastung und wird insbesondere bei international tätigen Unternehmen als spezifischer Standortnachteil angesehen.
Stattdessen sollte analog zu den Vorschlägen des Bundesfinanzministeriums den Kommunen ein Recht eingeräumt werden, Zuschlagssätze zur Einkommensteuer zur erheben. Anders als z.B. beim Solidaritätszuschlag, der bundesweit einheitlich mit 5,5% festgelegt ist, sollte den Kommunen gestattet werden, innerhalb einer gewissen Bandbreite eigene Steuersätze festzulegen. Im Gegenzug würde der momentan feste Anteil von 15% an der Einkommensteuer, der den Kommunen zusteht, wegfallen. Damit könnte eine Senkung des Einkommensteuertarifs finanziert werden. Das Bundesfinanzministerium kalkuliert zur Zeit mit einer Senkung des Eingangsteuersatzes von 14% auf 12% und einer Reduzierung des Spitzensteuersatzes von 42% auf 36%. Durch diese Reform würden die Kommunen eine deutlich bessere Planungsmöglichkeit erhalten, da die Einkommensteuer als relativ konjunkturunabhängig und als verlässliche Steuergrundlage gilt.
Der aus der Sicht der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen größte Vorteil dieser Neuregelung wäre die deutliche Stärkung der kommunalen Finanzverantwortung. Die kommunale Selbstverantwortung, die von den Gründungsvätern der Bundesrepublik bewusst mit einem Verfassungsrang versehen wurde, wird dadurch entscheidend ausgebaut. Dies erhöht zudem die Kontrollbereitschaft der Bürger für die Ausgaben einer Kommune. Denn Projekte, wie z.B. der Bau einer Schwimmhalle, würden dann ggf. durch höhere Einkommensteuerzuschläge finanziert. Anders als bisher wäre davon ein Großteil der Bürger direkt betroffen. Die Entscheidungsprozesse und somit auch die demokratische Auseinandersetzung geraten dadurch vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit. Die Kultur des Dialoges wird gestärkt, die Verknüpfung von Ausgabenwünschen und gleichzeitiger Gegenfinanzierungsnotwendigkeit transparenter. Die steigende Konkurrenz zwischen den Gemeinden kann zudem die Verwaltungen darin befördern, noch bürgernäher und serviceorientierter aufzutreten. Zudem erhöht dies wirksam den Druck, eine strenge Haushaltsdisziplin an den Tag zu legen.
Bei den Unternehmen hätte die Systemänderung unterschiedliche Folgen. Die Personengesellschaften würden einerseits durch die wegfallende Gewerbesteuer entlastet. Andererseits fiele die Anrechenbarkeit dieser Steuer auf die Einkommensteuer weg. Zudem wären auch sie von den kommunalen Zuschlägen betroffen. Unter dem Strich scheint eine leichte Entlastung von Personengesellschaften als realistisch. Kapitalgesellschaften hingegen wären klare Profiteure einer Streichung der Gewerbesteuer. Durch eine Erhöhung der Körperschaftsteuersätze von derzeit 25% könnte dieser Vorteil zumindest teilweise abgeschöpft werden. Die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen fordern in diesem Fall jedoch eine Neuverteilung der Körperschaftsteuereinnahmen. Die bisher geltende je hälftige Verteilung auf Bund und Länder müsste dann um eine dritte Säule ergänzt werden, der auch die Kommunen an den Körperschaftsteuererträgen beteiligt. Hierbei wäre eine standortunabhängige Verteilung entsprechend der Einwohneranteile der Gemeinden in einem Bundesland zu bevorzugen. Als signifikanter Vorteil für beide Gesellschaftsformen ist der Abbau von Bürokratie zu nennen, da nunmehr eine separate Gewerbesteuererklärung unterbleiben kann.
Die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen werden die Reform der kommunalen Finanzen weiterhin kritisch beleuchten und für die Stärkung der Städte und Gemeinden eintreten.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bvb-brandenburg.de.
Matthias Güttler
Landesvorstandsmitglied und Landespolitischer Sprecher für Haushalt und Finanzen der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen



