Verfassungsgericht stärkt kommunale Selbstverwaltung

Mit großer Freude und Genugtuung nehmen die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Kenntnis, wonach die Mindestfraktionsgröße in kreisfreien Städten und Kreistagen von vier Mitgliedern gegen die Landesverfassung verstößt. Dies ist ein Sieg für die Selbstverwaltung der Kommunen im Land Brandenburg und stärkt die demokratische Kultur vor Ort.

Da bisher ein großer Teil der politischen Mitwirkungsrechte explizit an den Fraktionsstatus gebunden sind, haben die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen seit jeher den Passus in der neuen Kommunalverfassung als schwerwiegenden Eingriff in den Artikel 97 der Brandenburger Landesverfassung angesehen.

Wir fordern nunmehr eine zeitnahe Umsetzung der höchstrichterlichen Entscheidung auf der kommunalen Ebene und sehen uns weiterhin in unserer Kernforderung bestätigt, die Bürger stärker an den demokratischen Entscheidungsabläufen zu beteiligen.

 

Weitere Informationen sind unter www.bvb-brandenburg.de abrufbar.

 

Matthias Güttler

Landesvorstandsmitglied der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen


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