Schwächen in der VOB 2009 beheben – fairen Wettbewerb ermöglichen

Ob der Bau einer Schule, die Ausbesserung von Straßen oder die Erneuerung der Kanalisation: Bauleistungen der öffentlichen Hand begegnen uns Tag für Tag und haben eine hohe Bedeutung für die Gesellschaft. Im Jahr 2009 gab es rund 1,2 Mio. öffentliche Bauaufträge mit einem finanziellen Umfang von insgesamt 27 Mrd. EUR, ca. 60% davon im kommunalen Bereich. Viele Unternehmen sind zu großen Teilen oder in Gänze abhängig von öffentlichen Bauaufträgen.

Aus diesen Gründen kommt den Regelungen zur Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen eine zentrale Rolle zu. Die wesentliche Rechtsgrundlage bildet in der Bundesrepublik die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB. Diese hat zum Ziel, einheitliche Rahmenbedingungen für die Ausschreibungen von öffentlichen Bauaufträgen zu setzen, eine fairen und transparenten Wettbewerb zu ermöglichen, die Chancengleichheit der Bieter zu wahren, eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung der öffentlichen Auftraggeber zu fördern und mögliche Korruptionsfälle zu unterbinden.

Bei aller Anerkennung für die Wirksamkeit dieser Regelungen stellen die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler fest, dass der Gesetzgeber bei der Neufassung der VOB im Jahr 2009 die Kernanliegen der Reform zum Teil verfehlt und Regelungslücken hinterlassen hat. Schon seit vielen Jahren wird die Vereinheitlichung der VOB sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, kurz VOL, und der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, kurz VOF, angestrebt. Dies hätte zur Folge, dass Prüfungsabläufe und Verfahrensvorschriften nun endlich für alle drei Bereiche gelten und damit Reibungsverluste durch ein Nebenher unterschiedlichster Regelungen entfallen würde. Die öffentliche Verwaltung, z.B. im die Zentralen Vergabestellen im Städten, Gemeinden und Landkreisen, würde somit von Bürokratie entlastet, die Rechtssicherheit gestärkt.

 

Eine wesentliche Schwäche der Regelungen der VOB stellt im Teil A der § 16 Abs. 1 Nr. 3 dar. Dieser verlangt bei fehlenden Eignungsnachweisen in den Angebotsunterlagen eine Nachforderung durch den Auftraggeber. Werden diese jedoch nicht binnen sechs Kalendertagen nachgereicht, ist ein Angebotsausschluss verpflichtend. Dies eröffnet den Unternehmen eine bedenkliche Option und befördert dadurch eine Wettbewerbsverzerrung. So ist es vorstellbar, dass Unternehmen bewusst Eignungsnachweise nicht ihren Unterlagen beifügen und den Submissionstermin abwarten. Danach haben sie de facto ein Wahlrecht, ob sie durch Nichteinreichung der Unterlagen aus dem Bieterwettbewerb ausgeschlossen werden oder sie durch Einreichung der Unterlagen im Bieterwettbewerb verbleiben und diesen ggf. für sich entscheiden. Die Angebotsbindung der Unternehmen kann so praktisch umgangen werden. Hier sollte der Gesetzgeber gezielte Sanktionen festschreiben, die einen Missbrauch dieser Regelung verhindern.

 

Zudem ist sicherzustellen, dass die zeitlich befristeten Ausnahmeregelungen im Rahmen des Konjunkturpakets II, die beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb bis zu einen Gesamtauftragswert von 1.000.000 EUR und freihändige Vergaben bis zu einen Gesamtauftragswert von 100.000 EUR ermöglichen, nicht weiter verlängert werden. Trotz einer hervorragenden konjunkturellen Situation wurden die ursprünglich bis Ende 2010 befristeten Regelungen vom Bund und einer Vielzahl von Bundesländern bereits verlängert. Brandenburg hat dabei eine Verlängerung bis zum 31.12.2011 beschlossen.[1] Dies ist aus Sicht der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler wenig zielführend und führt tendenziell zu einer stärkeren Belastung der Steuerzahler. Denn es ist die öffentliche Ausschreibung, die mit ihrem zumeist umfangreichen Bieterwettbewerb für günstige Preise sorgt und einer Vielzahl von Unternehmen den Erhalt von öffentlichen Bauaufträgen ermöglicht. Zudem wird der Gefahr von Preisabsprachen effizient entgegengewirkt.

 

Wir fordern die Landesregierung auf, im Rahmen einer Bundesratsinitiative notwendige Korrekturen der VOB zu erwirken und eine weitere Verlängerung der erhöhten Auftragswerte für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben auszuschließen.

 

Mehr Informationen über die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler erhalten Sie unter www.bvb-fw.de.

 

Matthias Güttler

Landespolitischer Sprecher für Haushalt und Finanzen der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen / Freie Wähler