Neue Arbeitnehmerfreizügigkeit ist Chance für Brandenburg

Am 30. April 2011 läuft die Übergangsregelung zur Arbeitnehmerfreizügigkeit der neuen EU-Mitglieder aus. Diese betrifft die zum 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetretenen Staaten Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Kennzeichnend für diese Regelung war die Absicht der temporären Abschottung des deutschen Arbeitsmarktes, die mit einer zweifelhaften Auswirkung verbunden war: die neuen Mitgliedsstaaten wurden zu „Mitgliedern zweiter Klasse“ gemacht, denen eben nicht alle der EU-typischen Rechte gewährt wurden.

Wir als Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen sehen in der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit eine Chance insbesondere für unser Bundesland. Die besondere Lage Brandenburgs mit direkter Nachbarschaft zu unserem Partnerland Polen kann als wichtiger Vorteil gesehen werden, von der neuen Regelung im großen Umfang zu profitieren.

 

In Brandenburg hat sich die Arbeitslosigkeit gemäß Angaben des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg zwischen 2004 und 2009 bezogen auf die zivilen Erwerbspersonen von 18,7% auf 12,3% verringert[1], die Tendenz ist weiter abnehmend. In der Hauptstadt Berlin entwickelte sich die Arbeitslosenquote von 17,7% auf lediglich 14,1% zurück. Auch im nationalen Vergleich hat sich der Brandenburger Arbeitsmarkt sehr dynamisch entwickelt. Dies wird auch durch die Zahl der offenen Stellen unterstrichen, die im Juli 2010 9.415 betrug, ein kräftiges Plus gegenüber dem Vorjahresmonat von 26,6%.[2]

 

Aufgrund dieser positiven Arbeitsmarktentwicklung und der immer stärker spürbaren demographischen Entwicklung ist die Brandenburger Wirtschaft zunehmend auf ausländische Arbeitnehmer angewiesen. Daher ist die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit als Chance zu sehen und nicht als Bedrohung. Wenn Brandenburg die neuen Möglichkeiten aktiv gestaltet und sich unsere Wirtschaft als attraktiver Arbeitgeber u.a. für polnische Arbeitnehmer darstellt, dann wird unser Bundesland stärker als andere vom Ende der Übergangsfrist profitieren. Für die Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen ist neben den wirtschaftlichen Effekten gerade auch der gesellschaftliche Aspekt von größter Bedeutung. Die neue Arbeitnehmerfreizügigkeit wird den Austausch befördern und insbesondere Deutsche und Polen stärker verbinden. Die neue Zusammenarbeit und das Zusammenwachsen der Regionen werden in ihrer Auswirkung für die Menschen vor Ort stärker sein, als alle Städtepartnerschaften in Summe.

 

Die Landesregierung ist gut beraten, die erwachsenden Chancen aus der neuen Arbeitnehmerfreizügigkeit aktiv zu nutzen und diese stärker als bisher an die Brandenburger Unternehmen zu kommunizieren. Die Attraktivität Brandenburgs für ausländische Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten muss besser als bisher vermittelt werden.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bvb-brandenburg.de.

 

Matthias Güttler

Landesvorstandsmitglied und Landespolitischer Sprecher für Haushalt und Finanzen der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen