Deutliche Reform des Umsatzsteuerrechts gefordert

Die Umsatzsteuer ist mit ca. 175 Mrd. EUR Gesamteinnahmen die bedeutendste Einzelsteuer in Deutschland. Der momentane Umsatzsteuersatz von 19% ist dabei längst nicht für alle Güter und Dienstleistungen gültig. In den letzten Jahrzehnten wurde von den Entscheidungsgremien Bundestag und Bundesrat ein immer größerer Katalog von Ausnahmetatbeständen geschaffen, die nur mit dem ermäßigten Satz von 7% besteuert bzw. von der Umsatzsteuer befreit sind.

Was ursprünglich vor allem sozialpolitische Motive waren, wurde schnell durch Klientelpolitik und gezielter Lobbyarbeit überlagert. Mittlerweile sind die Ausnahmetatbestände ausgewuchert und nicht mehr nachvollziehbar. Die jährlichen Kosten allein für die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes sind mit 20 Mrd. EUR ebenfalls eine hohe Belastung für die öffentlichen Kassen. Sie bedürfen dringend einer Korrektur. Im folgenden werden einige, aus unserer Sicht völlig absurde Besteuerungsunterschiede aufgeführt:

 

  • Sojamilch wird mit 19 % besteuert, Kuhmilch nur mit 7%
  • Mineralwasser wird mit 19% besteuert, Leitungswasser nur mit 7%
  • Verzehr von Speisen und Getränken in einer Gaststätte wird mit 19% besteuert, nimmt man diese jedoch mit, fallen lediglich 7% an
  • Lebende Esel werden mit 19% besteuert, geschlachtete mit lediglich 7%
  • Tomatenketchup wird mit 19% besteuert, Tomatenmark nur mit 7%
  • Babynahrung wird mit 19% besteuert, Katzennahrung mit lediglich 7%
  • Orangensaft wird mit 19% besteuert, der dickflüssige „Smoothie“ nur mit 7%
  • Getrocknete Blüten werden mit 19% besteuert, Schnittblumen nur mit 7%

Diese Liste ließe sich noch lang fortsetzen, zeigt aber bereits, wie verworren die Ausnahmetatbestände im deutschen Umsatzsteuerrecht sind.

 

Zumindest im Bereich der Postdienstleistungen hat die Bundesregierung konsequent gehandelt. Statt wie bisher die Deutsche Post AG von der Umsatzsteuer zu befreien, während die Konkurrenzen, wie z.B. die PIN AG, den vollen Umsatzsteuersatz von 19% zu entrichten hatten, werden nun alle Postdienstleister gleich gestellt und zahlen den regulären Steuersatz. An weitere Reformen hat sich Schwarz-Gelb aber immer noch nicht herangetraut.

 

Wir als Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen fordern daher eine grundlegende Korrektur der Ausnahmetatbestände mit dem Ziel, den ermäßigten Umsatzsteuersatz nur auf Grundnahrungsmittel und Getränke, unabhängig vom Ort des Verzehrs, zu gewähren und darüber hinaus den regulären Umsatzsteuersatz anzuwenden. Dadurch wird die sozialpolitische Komponente der Umsatzsteuergesetzgebung auf den eigentlichen Kern fokussiert, Ausnahmetatbestände deutlich reduziert und die Nachvollziehbarkeit der Besteuerungslogik verbessert. Daher empfehlen wir der Brandenburger Landesregierung, diesbezüglich eine Bundesratsinitiative zu starten und ihre bundespolitische Verantwortung bei diesem wichtigen Thema wahrzunehmen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite www.bvb-brandenburg.de.

 

Matthias Güttler

Landesvorstandsmitglied und Landespolitischer Sprecher für Haushalt und Finanzen der Brandenburger Vereinigten Bürgerbewegungen


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