Für Rechtsstaat und Demokratie
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- Veröffentlicht am Freitag, 23. September 2011 22:33
- Geschrieben von Péter Vida
Die SPD nimmt es mit Trennung von Staat und Partei nicht so genau. Während in Panketal der SPD-Kandidat fürs Bürgermeisteramt schon mal Rathausadresse, Dienstnummer und Dienst-Emailadresse zwecks Wahlwerbung verwendet, ziehen in Wandlitz die Genossen aus den Ortsteilen mit. In einer unerhörten Pressekampagne schalteten verschiedene Ortsvorsteher der Wandlitzer Ortsteile samt ihrer amtlichen Bezeichnung eine Wahlempfehlung für Udo Tiepelmann (SPD). In dieser rufen sie in ihrer offiziellen Funktion als Ortsvorsteher zur Wahl dieser Partei auf.
Dabei steht fest, dass die Ortsvorsteher Vertreter des gesamten Ortsteils sind und sich daher parteipolitisch neutral verhalten müssen. Mit dem Mantel der Amtlichkeit versehene Parteiergreifungen zugunsten bestimmter Kandidaten sind rechtstaatswidrig und verfassungswidrig. BVB / FREIE WÄHLER ist der Überzeugung, dass die Trennung von Staat und Partei ein hohes Gut ist, dass es zu verteidigen gilt.
UPDATE: Auf der jüngsten Sitzung des Kreistages Barnim (über dessen weitere Ergebnisse Sie alsbald an dieser Stelle informiert werden) erklärte der Dezernent für Öffentliche Ordnung, Dr. Mocek, dass die Wahlempfehlung in der Form rechtswidrig ist.



