Allerhöchste Zeit für die tiefe Geothermie
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- Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2011 10:14
- Geschrieben von Robert Soyka
Warum sollte Brandenburg die Geothermie fördern?
Auch wenn bei der Darstellung des Klimawandels in den Medien in den vergangenen
Jahren erhebliche Übertreibungen auftauchten, ist langfristig eine Umstellung der
Versorgung auf Erneuerbare Energien unverzichtbar. Neben der Verringerung der
Treibhausgasemissionen steht für Brandenburg der langfristige Verzicht auf den
Braunkohletagebau im Vordergrund. Wir sollten auf Erneuerbare Energie umstellen,
bevor halb Brandenburg samt Landschaft und Dörfern hundert Meter tief umgegraben
ist. Geothermie ist hierfür eine der möglichen Alternativen.
Es gibt in Deutschland jedoch nur drei Regionen, in denen eine Eignung für tiefe
Geothermie gegeben ist: Der Rheingraben, das Süddeutsche Molassebecken
(Alpenvorland) und Teile des Norddeutschen Tieflands. Der Norden Brandenburgs ist
Teil der letzteren Region. Eine Nutzung dieses vorhandenen Potentials hätte auch für
Brandenburg Vorteile:
1. Geothermische Kraftwerke würden langfristig sichere Arbeitsplätze schaffen, die
den peripheren Regionen Nordbrandenburg helfen würden, ihre
Strukturschwäche zu überwinden.
2. Geothermische Kraftwerke sind im Gegensatz zu Wind- und Solarenergie
grundlastfähig und daher besser geeignet, langfristig die Braunkohlekraftwerke in
der Lausitz zu ersetzen.
3. Elektroenergie ist mit einem Jahresexportwert von annähernd 1 Mrd. € p.a. einer
der wichtigsten „Exportartikel“ für Brandenburg. Der Hauptabnehmer Berlin wird
mangels Fläche auch zukünftig nicht in der Lage sein, den großen Bedarf mit
Erneuerbarer Energie selbst zu decken.
Warum ist die Förderung der Geothermie gerade jetzt notwendig?
Die im EEG festgelegte Vergütung für geothermische Kraftwerke wurde 2009 deutlich
erhöht. Für Anlagen unter 10 MWel liegt sie nun bei 0,20 €/kWh, für Anlagen über 10
MWel bei 0,14 €/kWh. Dies mag zumindest im Vergleich zur Windkraft relativ hoch
erscheinen, ist aber deutlich weniger als die Förderung für Photovoltaik. Und im
Gegensatz zu diesen sind keine kostspieligen Energiespeicher und Reservekraftwerke
notwendig – die Stromerzeugung erfolgt kontinuierlich und unabhängig von Witterung,
Tages- und Jahreszeit.
Doch für Anlagen, die erst nach dem 31.12.2015 den ersten Strom liefern, werden die
Vergütungen deutlich um 0,04 €/kWh gesenkt. Je näher dieses Datum rückt, desto
schwieriger wird es für Brandenburg werden, private Investoren zu finden. Denn
Geothermische Kraftwerke benötigen zur Einrichtung viel Zeit, im Allgemeinen muss
hier mit 2 bis 3 Jahren gerechnet werden. Zudem benötigen entsprechende Investoren
genaue geologische Daten aus vorangegangenen Probebohrungen.
Entsprechend hätte Brandenburg ab 2009 größte Anstrengungen unternehmen
müssen, die geologische Situation im Norden Brandenburgs weiter zu erkunden und
Investoren für entsprechende Projekte zu finden. Doch bisher ist nur ein Projekt mit
einer Gesamtleistung von 25 MWel in konkreter Planung. Dies ist nicht mehr, als ein
einziger mittelgroßer Windpark bei guten Windverhältnissen liefert. Der Hauptgrund für
die Zurückhaltung der Investoren dürfte darin liegen, dass an vielen potentiellen
Standorten die geologische Situation in großer Tiefe nicht bekannt ist. So ist dann auch das einzige Großprojekt in unmittelbarer Nähe der zwischen 2005 und 2008 errichteten Demonstrationsanlage Groß Schönebeck geplant, dank der die geologische Situation bekannt war.
Wir fordern daher die Landesregierung auf, die geologische Erkundung potentiell
zur Geothermie geeigneter Standorte zu verstärken.
Im Bundestag sollte sie sich für eine Änderung bei der Vergütung
geothermischer Energie im EEG einsetzen:
1. Im EEG sollte bei Geothermie statt einer abrupten Kürzung zu einem willkürlich
festgelegten Zeitpunkt der deutschlandweite Fortschritt beim Aufbau von
Leistung den Ausschlag geben, wie weit der Vergütungssatz gekürzt wird. Dies
ist bei Windenergie und Photovoltaik bereits der Fall.
2. Der Vergütungssatz bei geothermischen Kraftwerken sollte anders als bei
Windkraft- und Photovoltaikanlagen bereits bei Beantragung bzw. Genehmigung
festgelegt werden. Dies trägt der langen Entwicklungszeit bei Geothermie von
mehren Jahren Rechnung und schafft so Planungssicherheit.
3. Der festgelegte Vergütungssatz gilt nur unter der Auflage, dass die Anlage
innerhalb eines festgelegten Zeitfensters nach Erteilung der Genehmigung auch
gebaut wird. Hierdurch wird eine „Vergütungssatz-Sicherung auf Halde“ durch
massenhafte Genehmigungsanträge vermieden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Internetseite
Robert Soyka
Landespolitischer Sprecher für Umwelt und Naturschutz der Brandenburger
Vereinigten Bürgerbewegungen



