Ladenöffnungszeiten im Spannungsfeld der Interessen
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- Veröffentlicht am Montag, 31. Oktober 2011 00:01
- Geschrieben von Matthias Güttler
Die gesetzlichen Regelungen der Ladenöffnungszeiten waren seit jeher politisch umstritten und kontroversen Diskussionen ausgesetzt. So liegen diese im Spannungsfeld der individuellen Freiheit der Unternehmen und Wohlfahrt der Verbraucher auf der einen sowie den Schutzbedürfnissen der Arbeitnehmer und ihrer Familien als auch kulturell gewachsenen Arbeitsverboten an Sonn- und Feiertagen auf der anderen Seite.
Im Zuge der Föderalismusreform vom Juli 2006 wurde die Regelung der Ladenöffnungszeiten zu einer spezifischen Aufgabe der Bundesländer, während zuvor der Bund die Gesetzgebung übernahm. Bereits im selben Jahr, den Beginn markierte das Bundesland Berlin, wurden einige Landtage aktiv. So beschloss der Landtag Brandenburg am 27. November 2006 das Brandenburgische Landesöffnungsgesetz (BbgLöG), welches am 1. Dezember 2006 in Kraft trat.
Neben Berlin gilt die landesgesetzliche Regelung Brandenburgs als besonders weitgehend. Während an den Tagen Montag bis Freitag sämtliche Restriktionen entfallen sind und somit eine Öffnung von Geschäften zwischen 0 – 24 Uhr möglich ist, was in 11 der 15 weiteren Bundesländer analog geregelt ist, gilt diese vollständige Freigabe auch an Samstagen. Auch dies ist mehrheitlich, konkret in 8 der 15 weiteren Bundesländer, in derselben Weise organisiert. Auch wir als Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler unterstützen die vollständige Freigabe der Landenöffnungszeiten an den Werktagen Montag bis Samstag. Durch diese sog. 6x24-Regelung wird die unternehmerische Freiheit gewährleistet und die freie Entfaltung von gewerblichen Aktivitäten unterstützt. Dies ist ein deutlicher Pluspunkt für die Brandenburger Dienstleistungsbetriebe. Daneben erhalten die Verbraucher ein Höchstmaß an Entscheidungs- und Konsummöglichkeiten.
Daneben hat das Bundesland Brandenburg die Regelung getroffen, Geschäfte an insgesamt sechs Sonn- und Feiertagen im Jahr öffnen zu können. Dass hiervon die bedeutenden christlichen Feiertage Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der Volkstrauertag, Totensonntag und die Feiertage im Dezember ausgenommen sind, halten wir als Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler für nicht ausreichend.
Die grundsätzliche Intention, ein weitestgehendes Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit durchzusetzen, um die religiösen und kulturellen Traditionen zu achten sowie den Schutz der Arbeitnehmer zu gewährleisten, ist durch die bisherigen Bestimmungen nicht im notwendigen Maße gegeben. Wir fordern, wie in den meisten Bundesländern üblich, eine Begrenzung auf max. vier verkaufsoffene Sonn- und Feiertage festzusetzen. Die Vorgabe des Zeitraums von 13 – 20 Uhr halten wir für angemessen. Wir sind der Überzeugung, dass dies ausreichende Spielräume bietet, um den gemeindespezifischen Bedürfnissen zu genügen.
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